Alle Anstellungen richten sich nach dem Gesamtarbeitsvertrag der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime (zkj) und den dazu gehörenden Anstellungsreglementen. Die Löhne werden in Anlehnung an die Besoldungsstruktur des Kantons Zürich festgelegt.
Alle Anstellungen richten sich nach dem Gesamtarbeitsvertrag der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime (zkj) und den dazu gehörenden Anstellungsreglementen. Die Löhne werden in Anlehnung an die Besoldungsstruktur des Kantons Zürich festgelegt.